Gesundheit ist ein wichtiges Gut – deswegen ist es nur recht und billig, wenn man von den Personen, denen man seine Gesundheit anvertraut, ein erhöhtes Maß an Sorgfalt erwartet.
Ärzte sind nicht nur verpflichtet, nach den Regel der Ärztlichen Kunst zu behandeln. Zusätzlich sind sie auch verpflichtet, VOR einem Eingriff über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären und zwar so umfassend und so verständlich, dass der Patient weiß, worauf er sich einlässt.
Kommt ein Arzt diesen Pflichten nicht nach und kommen Sie dadurch zu Schaden, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens und häufig auch auf Schmerzensgeld.
Sollten Sie oder einer Ihrer Angehöriger das Opfer entweder eines Behandlungs-, Informations- oder Aufklärungsfehlers geworden sein, setzen wir uns dafür ein, dass Sie zumindest einen Ausgleich in Geld für Ihren Schaden erhalten.
Sollten Sie also der Meinung sein, Opfer eines Arztfehlers geworden zu sein, wenden Sie sich an uns.
Mit UNS können SIE reden.